Erziehungsgeld

 

Wer hat Anspruch:

Mütter oder Väter

  • die ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
  • die das Personensorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) für ein Kind haben
  • das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren.
  • Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt.

Erziehungsgeld immer Rechtzeitig beantragen, da es nur 6 Monate rückwirkend ab Antragstellung, erstattet wird.

 

Das Erziehungsgeld gibt es in zwei Formen:

  • Entweder den Regelbeitrag für max. 24 Monate: 300 Euro oder
  • das Budget für max. 12 Monate: 450 Euro.

 

Hierbei gelten folgende Einkommensgrenzen:

0-6. Lebensmonat des Kindes

  • 30.000 Euro im Jahr für Ehepaare mit einem Kind (Regelbetrag)
  • 22.086 Euro im Jahr für Ehepaare mit einem Kind (Budget)
  • 23.000 Euro im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind (Regelbetrag)
  • 19.086 Euro im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind (Budget)

ab 7. Lebensmonat

  • 16.500 Euro im Jahr für Ehepaare mit einem Kind (volles Erziehungsgeld Regelbetrag und Budget)
  • 22.086 Euro im Jahr für Ehepaare mit einem Kind (gemindertes Erziehungsgeld Regelbetrag und Budget)
  • 13.500 Euro im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind (volles Erziehungsgeld Regelbetrag und Budget)
  • 19.086 Euro im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind (gemindertes Erziehungsgeld Regelbetrag und Budget)

Je weiteres Kind werden die Grenzen um 3.140 Euro angehoben.

Diese Regelungen gelten für Erstantrag auf Erziehungsgeld bei Geburten ab 01.01.2004. Bei Zweitantrag (Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr) gelten diese Regelungen, wenn das Kind ab 01.05.2003 geboren wurde.

 

Für Geburten ab 01.01.2001 bis 31.12.2003 gelten folgende Regelungen:

0-6. Lebensmonat des Kindes

  • 51.130 Euro im Jahr für Ehepaare mit einem Kind
  • 38.350 Euro im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind

ab 7. Lebensmonat

  • 16.470 Euro im Jahr für Ehepaare
  • 13.498 Euro im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind

Je weiteres Kind werden die Grenzen um 2.797 Euro ab 2002 und um 3.140 Euro ab 2003 angehoben.

 

 

HIER kann man eine Broschüre über Erziehungsgeld des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend downloaden (pdf-Datei)

 

 

HIER ist ein aktueller Erziehungsgeldrechner.